15 U 31/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-01, 15 U 31/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-01
Aktenzeichen: 15 U 31/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0701.15U31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.01.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 434/12 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 2.672,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 729,63 € seit dem 07.02.2012, aus 727,82 € seit dem 10.02.2012, aus 532,62 € seit dem 13.01.2012, aus 278,74 € seit dem 23.06.2011, aus 130,11 € seit dem 30.05.2012, aus 126,86 € seit dem 01.06.2012 und aus 146,99 € seit dem 17.05.2012 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtstreits in erster Instanz haben die Klägerin 47%, die Beklagte 53% zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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