Oberlandesgericht Köln, 2014-07-10, 19 U 57/14

19 U 57/14Obergericht10.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 57/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-10

Aktenzeichen: 19 U 57/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0710.19U57.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufungen des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das am 06.03.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 23/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Es ist ferner beabsichtigt, das Rubrum gemäß § 319 ZPO insoweit zu berichtigen, als Beklagte zu 2. nicht die I Versicherung AG ist, sondern die I2 AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden, X-Straße 2, D.

Die Berufungsführer erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

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