9 U 68/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-10, 9 U 68/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 68/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-10
Aktenzeichen: 9 U 68/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0710.9U68.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs.2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
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Der Streitwert für beide Rechtszüge soll in Abänderung der Streitwertfestsetzung in dem angefochtenen Urteil auf 13.584,65 € festgesetzt werden.
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