Oberlandesgericht Köln, 2014-07-11, 20 U 61/14

20 U 61/14Obergericht11.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 61/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-11

Aktenzeichen: 20 U 61/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0711.20U61.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. März 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 64/13 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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