Oberlandesgericht Köln, 2014-07-16, 11 U 44/13

11 U 44/13Obergericht16.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 44/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-16

Aktenzeichen: 11 U 44/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0716.11U44.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.02.2013 – 18 O 190/10 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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