11 U 44/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-16, 11 U 44/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 44/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-16
Aktenzeichen: 11 U 44/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0716.11U44.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.02.2013 – 18 O 190/10 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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