6 U 192/11•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-18, 6 U 192/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 192/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-18
Aktenzeichen: 6 U 192/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0718.6U192.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 97, BGB § 1004
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 31. 8. 2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 362/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Verfahren erster Instanz und das Berufungsverfahren auf 800.000,00 EUR festgesetzt.
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