Oberlandesgericht Köln, 2014-07-18, 6 U 192/11

6 U 192/11Obergericht18.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 192/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-18

Aktenzeichen: 6 U 192/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0718.6U192.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 97, BGB § 1004

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 31. 8. 2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 362/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für das Verfahren erster Instanz und das Berufungsverfahren auf 800.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.