Oberlandesgericht Köln, 2014-07-21, 11 U 10/14

11 U 10/14Obergericht21.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 10/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-21

Aktenzeichen: 11 U 10/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0721.11U10.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.11.2013 (91 O 121/11) wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
    1. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.