11 U 1/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-23, 11 U 1/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 1/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-23
Aktenzeichen: 11 U 1/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0723.11U1.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 08.11.2013 – 1 O 125/12 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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