Oberlandesgericht Köln, 2014-07-23, 11 U 104/13

11 U 104/13Obergericht23.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 104/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 11 U 104/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0723.11U104.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 – 1 O 170/13 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 - 1 O 170/13 – abgeändert und die zugrunde liegende Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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