11 U 104/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-23, 11 U 104/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-07-23, 11 U 104/13
11 U 104/13Obergericht23.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 104/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-23
Aktenzeichen: 11 U 104/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0723.11U104.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 – 1 O 170/13 – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.07.2013 - 1 O 170/13 – abgeändert und die zugrunde liegende Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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