Oberlandesgericht Köln, 2014-07-23, 5 U 113/13

5 U 113/13Obergericht23.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 113/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 5 U 113/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0723.5U113.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juli 2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 5/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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