11 U 92/12•Oberlandesgericht Köln, 2014-07-30, 11 U 92/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 92/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-30
Aktenzeichen: 11 U 92/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0730.11U92.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 24. April 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 37 O 421/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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