Oberlandesgericht Köln, 2014-07-30, 11 U 92/12

11 U 92/12Obergericht30.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 92/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-30

Aktenzeichen: 11 U 92/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0730.11U92.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 24. April 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 37 O 421/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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