Oberlandesgericht Köln, 2014-07-31, 7 U 192/13

7 U 192/13Obergericht31.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 192/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-31

Aktenzeichen: 7 U 192/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0731.7U192.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 26.09.2013 – 20 O 471/11 – abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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