Oberlandesgericht Köln, 2014-07-31, 7 U 197/13

7 U 197/13Obergericht31.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 197/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-31

Aktenzeichen: 7 U 197/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0731.7U197.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 26.09.2013 – 20 O 501/12 - abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EURO 1.664,39 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden der Klägerin zu 97 % und der Beklagten zu 3 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenpartei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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