11 U 23/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-01, 11 U 23/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 23/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-01
Aktenzeichen: 11 U 23/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0801.11U23.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts vom 7.1.2014 (24 O 223/13) wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
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- Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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