2 Ws 458/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-08, 2 Ws 458/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-08-08, 2 Ws 458/14
2 Ws 458/14Obergericht08.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 458/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-08
Aktenzeichen: 2 Ws 458/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0808.2WS458.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen vom 01.07.2014 - 52 AR–401 Js 381/13-10/14 - aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers, werden der Staatskasse auferlegt.
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