Oberlandesgericht Köln, 2014-08-13, 5 U 104/13

5 U 104/13Obergericht13.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 104/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-13

Aktenzeichen: 5 U 104/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0813.5U104.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.07.2014 – 3 O 569/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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