5 U 65/12•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-13, 5 U 65/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 65/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-13
Aktenzeichen: 5 U 65/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0813.5U65.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. April 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 375/10 – wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. April 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 375/10 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägern auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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