12 UF 61/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-15, 12 UF 61/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-08-15, 12 UF 61/14
12 UF 61/14Obergericht15.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 UF 61/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-15
Aktenzeichen: 12 UF 61/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0815.12UF61.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 25.04.2014 - 71 F 290/13 - teilweise abgeändert:
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die ihm im Vergleich vom 25.02.2014, Ziffer 6.) des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter (71 F 290/13) auferlegten Verpflichtungen, es zu unterlassen, sich wechselseitig künftig zu beschimpfen und körperlich zu attackieren, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder unmittelbar Ordnungshaft bis 6 Monate angedroht.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstandswert: 500,00 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.