Oberlandesgericht Köln, 2014-08-15, 19 U 163/13

19 U 163/13Obergericht15.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 163/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 19 U 163/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0815.19U163.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.09.2013 – 20 O 15/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt jeweils nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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