22 U 12/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-19, 22 U 12/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 12/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: 22 U 12/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0819.22U12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 11. Dezember 2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 7 O 170/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten - sowohl aus diesem Urteil als auch aus dem genannten Urteil des Landgerichts Bonn – durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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