2 Wx 213/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-08-19, 2 Wx 213/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-08-19, 2 Wx 213/14
2 Wx 213/14Obergericht19.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 213/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: 2 Wx 213/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0819.2WX213.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 26.05.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 28.04.2014, 80 VI 86/14, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) bis 3) jeweils zu 1/3 zu tragen.
Der Antrag der Beteiligten zu 4) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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