Oberlandesgericht Köln, 2014-08-29, 19 U 200/13

19 U 200/13Obergericht29.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 200/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-29

Aktenzeichen: 19 U 200/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0829.19U200.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.11.2013 - 37 O 218/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.552,00 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2011 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 88%.

Das erstinstanzliche Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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