16 W 37/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-03, 16 W 37/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 37/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: 16 W 37/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0903.16W37.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 2) wird der Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.10.2013 – 27 OH 30/07 –aufgehoben. Der Kostenantrag der Antragsgegner sowie die Anträge auf Setzung einer Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 1) zu 25%, die Antragsgegnerin zu 2) zu 60 % und die Antragsgegnerin zu 3) zu 15 %.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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