Oberlandesgericht Köln, 2014-09-05, 16 U 26/14

16 U 26/14Obergericht05.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 26/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-05

Aktenzeichen: 16 U 26/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0905.16U26.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.01.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 222/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages stellt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird bis zum 03.07.2014 auf 74.422,21 EUR und danach auf 68.088,48 EUR festgesetzt.

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