Oberlandesgericht Köln, 2014-09-05, 6 U 205/13

6 U 205/13Obergericht05.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 205/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-05

Aktenzeichen: 6 U 205/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0905.6U205.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG § 5 Abs. 3

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 83/13 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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