Oberlandesgericht Köln, 2014-09-05, 6 U 23/14

6 U 23/14Obergericht05.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-05

Aktenzeichen: 6 U 23/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0905.6U23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 253/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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