Oberlandesgericht Köln, 2014-09-09, 2 Ws 523/14

2 Ws 523/14Obergericht09.09.2014

Regest

Eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Krankenakten eines Untersuchungsgefangenen besteht nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 523/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-09

Aktenzeichen: 2 Ws 523/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0909.2WS523.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Krankenakten eines Untersuchungsgefangenen besteht nicht.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

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