15 U 28/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-16, 15 U 28/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 28/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-16
Aktenzeichen: 15 U 28/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0916.15U28.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.1.2014 (28 O 116/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das vorliegende Urteil und die landgerichtliche Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.