Oberlandesgericht Köln, 2014-09-16, 15 U 28/14

15 U 28/14Obergericht16.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 28/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-16

Aktenzeichen: 15 U 28/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0916.15U28.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.1.2014 (28 O 116/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorliegende Urteil und die landgerichtliche Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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