19 U 45/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-18, 19 U 45/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 45/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-18
Aktenzeichen: 19 U 45/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0918.19U45.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
1.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 26.02.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 195/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
2.
Der Kläger hat Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
3.
Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.