19 U 83/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-19, 19 U 83/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 83/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-19
Aktenzeichen: 19 U 83/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0919.19U83.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 07.05.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 221/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
Der Klägerin wird zum Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren aufgegeben, innerhalb von drei Wochen eine aktuelle Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig ausgefüllt nebst aussagekräftigen Belegen zur Akte zu reichen.
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