Oberlandesgericht Köln, 2014-09-19, 6 U 7/14

6 U 7/14Obergericht19.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 7/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-19

Aktenzeichen: 6 U 7/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0919.6U7.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 12. 12. 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 3. 9. 2013 – 33 O 187/13 – wird hinsichtlich des Verfügungstenors zu I.1 (Verbot der Produktverpackung) aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag insoweit zurückgewiesen. Im Übrigen wird sie unter Zurückweisung des Widerspruchs der Antragsgegnerin bestätigt.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

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