6 U 115/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-09-23, 6 U 115/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 115/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-23
Aktenzeichen: 6 U 115/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0923.6U115.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2014 (33 O 21/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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Die Antragsgegnerin erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zum nachstehenden Hinweis des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.
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Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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