Oberlandesgericht Köln, 2014-09-26, 19 W 31/14

19 W 31/14Obergericht26.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 31/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 19 W 31/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0926.19W31.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen 04.08.2014 – Aktenzeichen: 12 O 320/09 – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 02.09.2014, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis 65.000,- € festgesetzt.

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