Oberlandesgericht Köln, 2014-09-26, 20 U 49/14

20 U 49/14Obergericht26.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 49/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 20 U 49/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0926.20U49.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. März 2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 219/11 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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