Oberlandesgericht Köln, 2014-09-26, 6 U 56/14

6 U 56/14Obergericht26.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 6 U 56/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0926.6U56.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.03.2014 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 75/13 –abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.