Oberlandesgericht Köln, 2014-09-30, 9 U 22/14

9 U 22/14Obergericht30.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 22/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-30

Aktenzeichen: 9 U 22/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0930.9U22.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 273/13 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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