Oberlandesgericht Köln, 2014-09-30, 9 U 232/11

9 U 232/11Obergericht30.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 232/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-30

Aktenzeichen: 9 U 232/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0930.9U232.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.10.2011 - 20 O 191/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.