Oberlandesgericht Köln, 2014-10-02, 19 U 32/14

19 U 32/14Obergericht02.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 32/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-02

Aktenzeichen: 19 U 32/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1002.19U32.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.01.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 106/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/13 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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