Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 11 U 47/14

11 U 47/14Obergericht16.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 47/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-16

Aktenzeichen: 11 U 47/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1016.11U47.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.02.2014 – 86 O 72/13 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Leistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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