11 U 47/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 11 U 47/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 47/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: 11 U 47/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1016.11U47.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.02.2014 – 86 O 72/13 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Leistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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