Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 2 Ws 601/14

2 Ws 601/14Obergericht16.10.2014

Regest

Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden ( wie OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 601/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-16

Aktenzeichen: 2 Ws 601/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1016.2WS601.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden ( wie OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14).

Tenor

Die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin des Landgerichts B. wird als unbegründet verworfen.

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