2 Ws 601/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 2 Ws 601/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 2 Ws 601/14
2 Ws 601/14Obergericht16.10.2014
Regest
Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden ( wie OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 601/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: 2 Ws 601/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1016.2WS601.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden ( wie OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14).
Tenor
Die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin des Landgerichts B. wird als unbegründet verworfen.
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