7 U 25/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-16, 7 U 25/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 25/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: 7 U 25/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1016.7U25.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 21.01.2014 – AZ 5 O 136/12 – durch die Beklagte und die Streithelferin eingelegten Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der der Kosten der Nebenintervention, die die Streithelferin zu tragen hat.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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