III-1 RVs 247/17•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-20, III-1 RVs 247/17
Oberlandesgericht Köln, 2014-10-20, III-1 RVs 247/17
III-1 RVs 247/17Obergericht20.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III-1 RVs 247/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-20
Aktenzeichen: III-1 RVs 247/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1020.III1RVS247.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Tagessatzhöhe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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