Oberlandesgericht Köln, 2014-10-23, 12 U 8/14

12 U 8/14Obergericht23.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 8/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-23

Aktenzeichen: 12 U 8/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1023.12U8.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2014 (AZ.: 25 O 227/13) teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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