23 WLw 5/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-23, 23 WLw 5/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-10-23, 23 WLw 5/14
23 WLw 5/14Obergericht23.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 5/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-23
Aktenzeichen: 23 WLw 5/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1023.23WLW5.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Gummersbach vom 28.04.2014 (Az.: 44 Lw 5/014) zurückgewiesen:
Der Tenor der Entscheidung wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsteller wird folgendes Hoffolgezeugnis erteilt:
Mit dem Tode der 18. Juni 2011 verstorbenen Frau F. C geboren C2, zuletzt wohnhaft in Hilden, geboren am 0. August 1918 in X, jetzt M,
ist deren Sohn, Herr D C, geboren am 00. Juni 1947, wohnhaft Ustraße xxx, M2,
Hoferbe des im Grundbuch des Amtsgerichts Wipperfürth von L Blatt 9xx und Blatt 1xxx eingetragenen Hofes geworden.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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