6 U 211/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-24, 6 U 211/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 211/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-24
Aktenzeichen: 6 U 211/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1024.6U211.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG §§ 15 Abs. 2 u. 4, 14 Abs. 2 und 4
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. 12. 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 112/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
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