11 U 121/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-29, 11 U 121/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-10-29, 11 U 121/13
11 U 121/13Obergericht29.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 121/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-29
Aktenzeichen: 11 U 121/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1029.11U121.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 – 1 O 138/12 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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