1 RBs 298/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-10-29, 1 RBs 298/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-10-29, 1 RBs 298/14
1 RBs 298/14Obergericht29.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 298/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-29
Aktenzeichen: 1 RBs 298/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1029.1RBS298.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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