5 U 152/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-05, 5 U 152/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 152/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-05
Aktenzeichen: 5 U 152/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1105.5U152.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 8. November 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 233/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1) zu 68 % und der Kläger zu 2) zu 32 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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