Oberlandesgericht Köln, 2014-11-07, 19 U 55/14

19 U 55/14Obergericht07.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 55/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-07

Aktenzeichen: 19 U 55/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1107.19U55.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.3.2014 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 354/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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