6 U 65/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-14, 6 U 65/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 65/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-14
Aktenzeichen: 6 U 65/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1114.6U65.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 10.04.2014 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 24/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.
Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu vollziehen an den Mitgliedern des Vorstandes, zu unterlassen,
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(Bild/Grafik nur in Originalentscheidung erstichtlich)
und/oder
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II.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin.
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